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in Zwönitz 

Im Vordergrund standen beim Arbeitslosenfrühstück am 29.02.2016 Hilfen bei der Berechnung der Ansprüche auf ALG II. Gegebenenfalls ist es für ALG II-Betroffene besser, einen Antrag auf EU-Rente zu stellen. Darauf machte uns Gudrun aufmerksam. Wichtig dabei ist allerdings, zu beachten, dass ALG II-Betroffene in den letzten 3 Jahren Beiträge zur Sozialversicherung also auch der Rentenversicherung entrichteten. Da das Jobcenter seit 2011 keine Beiträge mehr dafür entrichtet, muss jeder einzelne prüfen, ob er noch Anspruch auf EU-Rente hat. Für dieses Jahr bedeutet das: Jede/r Betroffene, der seit 2012 ALG II ohne Unterbrechung ohne sonstige Einkommen bezieht und vor 1962 geboren ist und deren EU-Rente höher ist als sein derzeitiger Regelsatz plus KdU im ALG II, sollte unbedingt noch dieses Jahr bei Gesundheitsproblemen EU-Rente beantragen, weil er sonst die Anspruchsvoraussetzungen für die EU-Rente unweigerlich bei verliert. Wir treffen uns am 11.03.2016 wieder.

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